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BSG, 28.04.1983 - 12 RK 42/82 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 8/16 R
Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wegen des …
Mit der Neuregelung (§ 165 Abs. 5 RVO nF ab 1971) sollte der früher bei Angestellten häufige Wechsel von Zeiten der Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit ausgeschlossen und damit die Kontinuität der Versicherungsverhältnisse sichergestellt werden (vgl BSG Urteil vom 31.8.1976 - 12/3/12 RK 21/74 - SozR 2200 § 165 Nr. 15 und BSG Urteil vom 28.4.1983 - 12 RK 42/82 - SozR 2200 § 165 Nr. 70) . - BSG, 25.02.1997 - 12 RK 51/96
Ende der Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Dieses gilt auch, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze deutlich überschritten und ab Wiederaufnahme der Beschäftigung eine qualifiziertere Arbeit als früher verrichtet wird (Aufgabe von BSG vom 28.4.1983 - 12 RK 42/82 = SozR 2200 § 165 Nr. 70). - LSG Niedersachsen, 07.08.1996 - L 4 KR 9/95
Krankenversicherung; Versicherungspflicht; Ende; Jahresarbeitsentgeltgrenze; …
Wird in einem ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht grundsätzlich erst mit Ablauf des Kalenderjahres (Abweichung von BSG, Urteil vom 28.4.1983 - 12 RK 42/82 = SozR 2200 § 165 Nr. 70).